Ausstellungsordnung des DRHC e.V.
Deutscher Rasse Hunde Club. e.V.
Ausstellungsordnung des DRHC. e.V.
Die Zuchtschau besteht immer aus mindestens zwei berechtigten Prüfern. An erster Stelle der Richtertätigkeit ist das Wohl des Hundes, und die Gesundheit aller Hunderassen.
Jeder Besitzer darf seinen Rassehund Ausstellen und ist Herzlich willkommen egal welchem Verein er angehört. Auch Hybrid Hund (Mischling) sind bei unseren Ausstellungen gerne gesehen. (Sie bekommen einen extra Ring). Hündinnen die gerade in der Hitze sind, sind zu schützen. Laut der neuen Tierschutz Hundeverordnung vom 01.01.2022 wurden Hunde mit Qualzuchtmerkmalen (Kopierte Ohren, Kopierte Rute, zu Kurze Nase usw.) Nicht zur Ausstellung zugelassen. Ausnahme ein Tierärztliches Attest, das es eine medizinische Notwendigkeit gab. Bei den Ausstellungen sind Stachelhalsbänder sowie
Würgehalsband nicht gestattet. Achtet bitte auf das Tierschutzgesetz und Tierschutz Hundeverordnung. Jeder Aussteller haftet selbst für die Schäden, die sein Hund anrichtet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Besitzer des Ausstellungshundes müssen einen gültigen Impfausweiß, so wie eine gültige Ärztliche Untersuchung (Gesundheitsbestätigung) des Hundes vorweisen können. Die Ausstellungshunde sind an der Leine zu führen. Die Chip Auslesung des Hundes erfolgt vor der Richter Bewertung. Die Ahnentafeln werden nicht durch den Richter im Ring geprüft, sondern bei der Eintragung durch den Ausstellungsleiter. Beleidigungen des Richters oder Mitarbeiter werden mit Verweis geahndet.
Eine Nachmeldung an dem Ausstellungstag beträgt pro Hund 10,00 €,
1. Vorstand
Beate Suhr – Reimann
Moorwege 7
21789 Wingst
Tel: 0170 1243841
E-Mail: info@drhc-buxtehude.com
Öffnungszeiten
Montag – Samstag
9:00 – 12:00 Uhr
und 15:00 – 18:00 Uhr
Sonntag: Geschlossen
1. Vorstand
Beate Suhr – Reimann
Moorwege 7
21789 Wingst
Tel: 0170 1243841
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9:00 – 12:00 Uhr
und 15:00 – 18:00 Uhr
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