Zuchtbestimmungen

 

§ 1

Die Zuchtbestimmungen ( ZBB ) gilt nach den Rasse vorgaben, sowie gesunde wesensfester, reinrassiger Hunde. Eine strenge Zuchtkontrolle und die Führung eines eigenen Zuchtbuches, sowie eine Zuchtordnung durch den Zuchtwart des Vereins. Die Züchter des DRHC. e.V. verpflichten sich nach dem Tierschutz und
Tierhaltungsvorschriften zu Züchten. Die Gesetze einzuhalten, und eine nachweisbare ordentliche Zucht zu führen. Alle Illegalen Verwendungen der Hunde, sprich, Hundekämpfe, Abgabe an Zoofachhandel, Versuchsanstalten sind strengstens verboten, und werden mit dem Ausschluss des Vereines
sowie eine Geldstrafe von 1000,- Euro bestraft. Für die Zucht von Rassehunden können an die Züchter Auszeichnungen und Urkunden sowie Ahnentafeln an die Züchter ausgegeben werden.

§ 2
Zuchtberatung und Zuchtkontrolle
Der Züchter hat ein Anspruch auf Zuchtberatung durch den DRHC. e.V.
Der Züchter kann nach Absprache beim Verein seine Rassehundezucht durch einen
Zuchtwart des Vereines kontrollieren lassen.Das Ergebnis wird dem Züchter mit einer Urkunde und einem schriftlichen Bericht zugesendet, mit der jeweils geltenden Gebührenordnung. Der Vorstand hat das Recht einzelne Zuchtstätten zu Kontrollieren und bei groben Verstößen, die Zucht aus dem Verein zu beenden.
Spätestens ab den ersten Wurf, erfolgt eine Zuchtstätten Begehung durch einen Zuchtwart aus dem Verein DRHC. e.V. Bei der Abnahme hat der Zuchtwart das Grundwissen des Züchters zu prüfen sowie zu Kontrollieren wie die Mutterhündin mit Ihren Welpen gehalten werden. Im Bedarfsfall ist der Züchter verpflichtet an Schulungen und Weiterbildungen teilzunehmen und dem Zuchtwart vorzulegen.

§ 3
Zuchtvoraussetzung Zur Zucht dürfen nur gesunde und wesensfeste Hunde verwendet werden. Diese müssen eine vom DRHC. e. V. anerkannte Ahnentafel besitzen. Die auch von einem anderen anerkannten Verein ( VDH, FCI, UCI, DRC, BRV, u. s. w. stammen kann ). Zuchthunde ab einer Schulterhöhe von 45 cm müssen eine HD ( Hüftgelenks Dysplasie und ED Ellenbogen Dysplasie ) Untersuchung vorlegen. Zuchthunde mit HD ( C ) und HD ( D ) sind nicht für die Zucht zugelassen. ( HD ( B ) dürfen nur mit HD freien Hunden Verpaart werden ).
Rassehund mit einer Schulterhöhe bis 45 cm benötigen eine P/L Untersuchung.
Für einen Großteil der Zuchthunde Rassen sind weitere gesundheitliche Befunde
vorgeschrieben. So wie PRA, MDR1, Willebrand, Keilwirbel u. s. w.
Vor jeder Zuchtzulassung ist der Züchter verpflichtet sich über die aktuellen
Gesundheitsbefunde seiner Rasse zu informieren. Es wird bei den Welpen in der Ahnentafel gekennzeichnet. Der Zuchtwart ist verpflichtet die Ahnentafel die Identität des Hundes mittels Chip zu kontrollieren und zu bestätigen.
So wie ein Vereinsfremder Deckrüde nur mit einem DNA Test anerkannt wird.
Der Zuchtwart überprüft die Mutterhündin mit Welpen, so das eine sehr gute Haltung und Aufzucht gewährleistet ist. Der Züchter ist verpflichtet dem Zuchtwart jederzeit freien Zutritt zur Zuchtstätte zu gewähren.
Die Hündin sollte bei der Belegung nicht älter als 8 Jahre sein.
Ohne zwingenden Grund dürfen Welpen nicht getötet werden.
Bei starken, großen Würfen ist eine Ammenaufzucht durchzuführen.
Genaue Angaben oder Hilfen erhält der Züchter beim Zuchtwart oder durch den Tierarzt. Jede Zuchthündin darf in 24 Monaten nur zweimal belegt werden.Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich, muss aber vom Zuchtwart genehmigt werden. Nach einer Doppelbelegung ist eine Zuchtpause von 12 Monaten Pflicht. Die Verpaarung von Hunden mit Verwandtschaftsgrad ( 1 und 2) ist generell untersagt. Linienzucht und Inzucht ( Verpaarung höheren Grades ) sind zu vermeiden, bzw. nur mit Genehmigung des Zuchtwartes oder des Vorstandes erlaubt. Versuchs Züchtungen mit neuen Rassen und Farben bedarf der Zustimmung des DRHC. e. V. und müssen sich nach der Vorgabe der Tierschutz – Hundeverordnung richten. Hunde mit zuchtausschließenden Fehlern ( Taubheit, Blindheit, Epilepsie, Zahn – Kieferfehler, HD, ED u. s. w. ) sind von der Zucht ausgeschlossen. Im Zweifelsfall sollte eine Rücksprache mit dem DRHC. e.V. gehalten werden. Bei Bedarf kann eine Rechtsauskunft zu dem bestehendem Problem eingeholt werden.

§ 4
Zwingername und Schutz
Der Zwingerschutz ist eine Grund Voraussetzung und bürgt für eine kontrollierte und Rassen reine Zucht. Der Zwingername ist beim DRHC. e.V. vom Züchter zu beantragen und wird vom Verein so lange die Mitgliedschaft im DRHC. e.V. besteht geschützt. Der beantragte Zwingername muss sich von anderen Zwingernamen unterscheiden. Der Züchter ist für die Prüfung der Nutzbarkeit des beantragten Zwingernamens selbst verantwortlich. Der Züchter versichert mit der Beantragung des Zwingernamens gegenüber dem DRHC. e.V. Verbindlich das der Zwingername nicht gegen Verstöße, Besitzrechte, Urheber oder Rechte Dritter verletzt.
Der Antragsteller stellt den DRHC. e.V. von allen Diesbezüglichen Forderungen dritter frei. Der Antragsteller übernimmt volle Haftungsübernahme für jedweige Forderung von Dritten frei. Gleichzeitig wird der DRHC. e.V. von seiner Verschwiegenheitsverpflichtung evtl. die Verfolgung evtl. Rechtsverfolgungen vom Beantragten befreit. Der Zwingerschutz wird durch den Tod des Züchters oder bei Verlassen des Vereins erlöschen.

§ 5
Deckakt. Die Besitzer für die Paarung einer Rasse haben sich vorher zu erkundigen, ob die Hunde alle Vorgeschriebenen Rassetypischen Untersuchungen besitzen und die Zuchttauglichkeit vorhanden ist. Die Besitzer/in selbst für den Deck und Wurfangaben verantwortlich. Falschangaben sind Strafbar und werden durch den Verein Strafrechtlich verfolgt. Über die Höhe der Deckentschädigung ist vor dem Decken eine schriftliche Vereinbarung zu erzielen, in der auch das weitere Vorgehen evtl. Aufwandsentschädigung, beim Leerbleiben der Hündin.
Der Deckrüden Besitzer ist gegenüber dem Züchter der Gedeckten Hündin Verpflichtet, alle erforderlichen Unterlagen ( Kopie von Ahnentafel, Gesundheitszeugnisse, Zuchttauglichkeit, DNA Untersuchungsergebnis, und Deckvertrag ) zu Überreichen. Der Züchter der Hündin ist verpflichtet dem Deckrüden Besitzer nach dem Ultraschall zu informieren, ob die Hündin Aufgenommen hat oder leer geblieben ist. Der Deckrüden Besitzer hat den Deckschein auszufüllen und die Deckangaben im Wurfmeldeschein zu unterschreiben.

§ 6
Zuchttauglichkeit und Kontrolle Jeder Rüde und Jede Hündin können, wenn Sie Zuchttauglich geschrieben wurden, für die Zucht eingesetzt werden.
Eine Zuchtzulassung wird gewährt wenn der Zuchthund zweimal auf einer Ausstellung in der Offenen Klasse ( CAC ) ausgestellt wird, und von zwei verschiedenen Zuchtrichtern bewertet wird. Bei Hunden ab 45 cm Schulterhöhe ist HD und ED Röntgen Pflicht. Sowie bei bestimmten Rassen die Keilwirbel Untersuchung dazu gehört. Formulare stellt der DRHC. e.V. dafür zur Verfügung. Das Ergebnis wird ins Zuchtbuch und in die Ahnentafel eingetragen. Bei Hunden unter 45 cm ist eine P/L Untersuchung Pflicht. Bei bestimmten Rassen kommen noch Keilwirbel dazu. Die Wurfabnahme ist durch einen Zuchtwart unabdingbar und darf nur in Sonderfällen durch einen Tierarzt ersetzt werden. z. b. wegen Krankheit. Die Untersuchungsbefunde von den Zuchthunden sind dem Zuchtwart vor der Zuchttauglichkeit vorzulegen. Für jede Rasse kann eine bestimmte Untersuchung erforderlich sein. Zu Beispiel H/D E/D Keilwirbel, MDR 1, Willebrand, Herzultraschall, Fitnestest u. s. w. Fragen Sie vor der Zuchtverwendung bei dem Verein oder Zuchtwart nach. Jeder Wurf wird vom Zuchtwart kontrolliert und im Wurfmeldeschein bestätigt. Sowie die Chipnummern jedes einzelnen Welpen eingetragen. Sollte im Umkreis von 200 Km kein Zuchtwart erreichbar sein, bedarf es die Ausnahme durch den Tierarzt. Mit Absprache durch den DRHC. e.V.
Die Pauschalleistung vereinbart der Zuchtwart bei der Abnahme der Welpen / Hündin und wird die Gebühr an dem Tage vom Züchter in Empfang nehmen.
Die Bestätigung zur Kontrollierten Rassereiner Zucht kann nur durch einen Zuchtwart erfolgen, da die Tierärzte kaum fundiertes Wissen über die einzelnen Hunderassen besitzen. Bei einer Hündin mit Kaiserschnitt ist der Verein DRHC. e.V. zu Informieren. Sollte die Hündin einen Zweiten Kaiserschnitt bei einem anderen Wurf benötigen, ist die Hündin umgehend aus der Zucht zu nehmen. Sie darf auf keinen Fall weiter zur Zucht verwendet werden. Die Impfungen und Entwurmungen der Welpen sind zu Dokumentieren und dem Zuchtwart bei der Wurfabnahme vorzulegen.

§ 7
Ahnentafel Die Ahnentafeln sind Abstammungsnachweise der Rasse und Welpen.
Der Inhalt der Ahnentafel muss mit dem Verein DRHC. e.V. übereinstimmen.
Für die Welpen, die Ahnentafeln besitzen, haben nur in Original ihre Gültigkeit und müssen den Stempel vom DRHC. e.V. und die Unterschrift beinhalten.
Die Umschreibung auf einen anderen Verein oder Club ist untersagt.
Die Ahnentafeln werden durch eine Gebühr für die Ausfertigung in Rechnung gestellt. Die Ahnentafeln der Welpen sind nicht Eigentum des Züchters, sondern sind den Welpen Käufern auszuhändigen. Das Besitzrecht der Ahnentafel hat immer der Besitzer des Hundes. Vor Eigentumswechsel hat der Vorbesitzer und Züchter es auf der Besitzer Seite der Ahnentafel zu bestätigen. Dem Antrag auf Erstellung der Ahnentafeln sind nachstehende Unterlagen beizufügen.
Original der Ahnentafel der jeweiligen Zuchthündin ( zum Eintragen des Wurfes und der Wurfstärke ). Kopie der Ahnentafel des Deckrüden DNA Befunde von dem Rüden und der Hündin, Untersuchungsbefunde ( HD, ED, P/L u.s.w ) des Rüden und der Hündin. Zuchttauglichkeitsbescheinigung des Rüden und der Hündin.
Vom Besitzer des Deckrüden, unterschriebener Deckschein. Die Zuchthunde können auch Ahnentafeln anderer anerkannter Vereine besitzen.

§ 8
Zuchtbuch Drei Generationen müssen vom Züchter Nachgewiesen werden, erst dann gibt es die Eintragung in das Zuchtbuch. Wird der Nachweis der Vorfahren nicht erbracht, kann eine Registerkarte ausgestellt werden. Erst ab der vierten Generation wird es wieder in das Zuchtbuch eingetragen. Die Registerkarten haben Mitglieder des Vereins DRHC. e.V. oder andere angeschlossene Vereine. Zwischen der 6. Und 8. Lebenswoche sollte die Einreichung für die Ahnentafelnder Welpen erfolgen. Laut dem neuen Tierschutzgesetz ist das Impfen, Chipen der Welpen Pflicht und sollte in den EU Heimtierpass eingetragen werden. Die Chipnummern müssen dem Zuchtbuchamt mitgeteilt werden, damit sie in die Ahnentafeln, eingetragen werden können. Der Züchter hat für die Kosten von den Ahnentafeln, Wurf und Zwingerbesichtigungen und alle zusammen hängende Kosten selbst zu tragen.

§ 9
Verfahren Vom Vereinsvorstand kann die ZBB verändert oder ergänzt werden.
Jeden Züchter und Nutzer, machen wir auf jede Änderung aufmerksam.
Es kann auf unserer Home – Page nachgeschaut werden, oder auf Anforderung zugeschickt werden. Verstöße gegen die ZBB Tierschutz schlechte Haltung oder Behandlung der Rassehunde und Ihre Welpen können mit einer Vertragsstrafe und Ausschluss aus dem Verein geahndet werden, sowie ein Zuchtverbot erteilt werden kann. Genau so wie bei einer Verweigerung und Kontrolle der Hundezucht und des Zwingers. Bei einer Vereinsstrafe wird vorher eine Mitgliederversammlung einberufen. Die Vereinsstrafe richtet sich nach der Art des Vergehens.
Gegen die Vereinsstrafe kann innerhalb von 2 Wochen Einspruch erhoben werden.
Die Zahlung der Jahresmitgliedschaft wird am 1. Des Monats bei Eintritt fällig. In dem darauf folgendem Jahr immer bis zum 03.01.20…… So wie die Zuchtabnahmen, Ahnentafeln und Zwinger Kontrollen in Bar oder per Nachnahme
bei Übersenden der Unterlagen fällig sind. Bei einer verspäteten Zahlung wird eine Mahngebühr von 2 % per Monat berechnet. Für die erste und zweite Mahnung 5 Euro und der 3. Mahnung 10 Euro. Der Züchter bekommt die Gebühren und Kosten für die Bearbeitung ebenfalls berechnet. Die Ahnentafeln werden erst nach vollständigem Ausgleich Versendet. Alle Angaben in den entsprechenden Papieren und Kopien haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Korrekturen und Falschangaben sind strafbar und werden zur Anzeige gebracht. Die Kosten für die Durchführung sind vom verantwortlichen Züchter zu übernehmen. Diese ZBB tritt mit Wirkung vom 23.01.2023 in Kraft.

Gezeichnet Beate Suhr – Reimann
1. Vorsitzende

1. Vorstand

Beate Suhr – Reimann
Lupinenkamp 11
21614 Buxtehude
Tel: 0170 1243841
E-Mail: info@drhc-buxtehude.com

Öffnungszeiten

Montag – Samstag
9:00 – 12:00 Uhr
und 15:00 – 18:00 Uhr
Sonntag: Geschlossen

1. Vorstand

Beate Suhr – Reimann
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21614 Buxtehude
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